»Ein autokratisches Österreich ist unschwer vorstellbar…«

Katharina Gusenleitner im Gespräch mit dem Juristen und Autor Alfred J. Noll.

Wie würden Sie die Begriffe Rechtsextremismus und Rechtspopulismus definieren? Wo liegen die Unterschiede, wo die Gemeinsamkeiten?

»Rechtsextremismus« bezeichnet ein Bündel von Vorstellungen, Ideologemen und Aussagen, für die u.a. folgendes kennzeichnend ist: das als naturhaft verstandene Volk bzw. die Volksgemeinschaft unter Ausschluss von Fremden, eine nationalisierende Geschichtsbetrachtung aus dem Deutschnationalismus herkommend und den Nationalsozialismus verharmlosend und den Holocaust leugnend oder relativierend, latente Gewaltbe-reitschaft und Gewaltakzeptanz. Demgegenüber ist »Rechtspopulismus« eine im Regelfall aus einer konkreten tagespolitischen Motivation erwachsende Bereitschaft konservativer Politik, die gesellschaftlich vorfindlichen Klischees, Stereotypen, Vorurteile und gesellschaftlichen Stimmungen auszunützen, um politischen Zuspruch zu finden – diese »Stimmungen« können einen rechtsextremen Hintergrund haben, müssen es aber nicht. Dem Rechtsextremismus und dem Rechtspopulismus gemeinsam ist ein politischer Irrationalismus, der darauf setzt, dass historische und gesellschaftliche Fakten nicht überprüft werden. Der Rechtspopulismus knüpft an individuelle und gesellschaftliche Vorurteile an, der Rechtsextremismus gibt sein Wahnsystem als berechtigtes und für alle verpflichtendes Urteil aus.

Welche rechtlichen Aspekte spielen hier eine Rolle?

Wo der Rechtsextremismus zur nationalsozialistischen Wiederbetätigung wird (Verbotsgesetz 1947) steht er unter Strafe – aber nicht jeder Rechtsextremismus ist auch eine Form nationalsozialistischer Wiederbetätigung.

Wie würden Sie die FPÖ im Hinblick auf Rechtsextremismus und Rechtspopulismus einstufen? Wie steht es in diesem Bereich um andere Parteien?

Die FPÖ ist eine rechte Partei, die keine Scheu hat, auch bei rechtsextremen Kreisen Anklang zu finden. So hat sich etwa Norbert Hofer als rechtspopulistischer Möchtegern-Autokrat geriert (»Sie werden sich noch wundern, was alles geht!«), ohne – soweit ersichtlich – je ins Rechtsextreme abzugleiten. Die ÖVP ist eine rechte Partei, die Scheu davor hat, bei Rechtsextremen Anklang zu finden, was sie nicht hindert, rechtspopulistisch zu agieren. Die SPÖ ist keine rechte Partei, will nicht rechtspopulistisch agieren, meint aber mitunter, nicht ohne Rechtspopulismus auszukommen.

Welche Rolle spielen die Medien im Umgang mit diesen Phänomenen?

Das lässt sich so allgemein nicht beantworten. Es gibt eine allgemein verbindliche Usance, alles Rechtsextreme zu verurteilen, gleichzeitig werden immer wieder fremdenfeindliche Stereotype genährt, antidemokratische Klischees bedient und durch eine skandalisierende (und nicht aufklärende) Berichterstattung Vorurteile des Publikums bedient – was im Ergebnis die potentielle Wirkfläche für Rechtspopulismus vergrößert.

Welche Bedeutung hat das Verbotsgesetz für Sie? Wie verhält sich die Justiz in Bezug auf derartige Straftaten? Braucht es hier mehr rechtliche Handhabe/Verschärfungen? Wie sieht es mit Delikten wie etwa Verhetzung aus? Gehen diese Tatbestände Ihres Erachtens nach weit genug?

Insgesamt: die rechtliche Situation in Österreich ist ausreichend. Wer glaubt, dass sich die Gesellschaft durchs Strafrecht bzw. insbesondere durch eine Verschärfung des Strafrechts oder eine Anhebung der Strafrahmen ändert, irrt: Das Strafrecht fördert dort einen zivilisierten Umgang miteinander, wo es auf einer gesellschaftlichen Grundhaltung aufbaut. Die Justiz hat bei der Verfolgung von Wiederbetätigungsdelikten nach meiner Sicht zugelegt – die Defizite scheinen mir heute im Verwaltungsbereich zu liegen.

Braucht es Ihrer Meinung nach einen Linkspopulismus als Gegenstück bzw. welche anderen Möglichkeiten sehen Sie zur Eindämmung dieser Strömungen?

Die Frage enthält ein Quäntchen Demagogie: Jede Weltanschauung bedarf der Popularisierung, jede Inhaltsvermittlung muss sich verständlich machen und muss dazu Worte, Begriffe und Ausdrücke verwenden, für die die Zuversicht besteht, auch verstanden zu werden. Wo Vereinfachungen in der politischen Kommunikation dazu dienen, Diskussionen und Reflexionen anzustoßen, um damit politische Inhalte erst kommunikationsfähig zu machen, kann das zwar auch »populistisch« sein, mit diesem Urteil ist aber nichts Positives oder Negatives gewonnen. Also: Zuerst nach den Inhalten fragen, dann nach der Art der Vermittlung.

Inwieweit sind Sie persönlich/beruflich im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt damit konfrontiert?

Um das nachvollziehbar zu beantworten, müsste ich gegen die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht verstoßen. Aber es gibt einige Fälle, in denen individueller »Protest gegen rechts« zu Problemen geführt hat.

Wie sehr sehen Sie unseren Rechtsstaat durch rechtspopulistische/rechtsextreme bzw. neonazistische Strömungen/Tendenzen gefährdet? Ist es vorstellbar, dass Österreich sich auf ein autokratisches Modell wie z.B. in Ungarn zubewegt?

Nazis und Rechtsextreme in Österreich sind – fast schon traditionell – ein Problem, aber soweit ersichtlich keine Gefährdung der Republik Österreich. Der Rechtspopulismus, insbesondere in der Person von Herrn Sobotka ist hingegen dabei, die Grundlagen eines demokratischen Gemeinwesens von den Rändern her anzufressen (z. B. Verschärfung des Demonstrationsrechts, allgemeines Gesichtsvermummungsverbot). Ein autokratisches »Modell Österreich« ist unschwer vorstellbar, was einst der Austrofaschismus war, lässt sich als »Austroautokratie 2.0« leicht wieder installieren – die gesellschaftlichen Gegenkräfte gibt es, aber sie haben sich bis dato nicht zu Widerstand formiert.

Wie leicht ist es möglich, die Verfassung und (einfache) Gesetze auszuhebeln? Wie stark ist der Rechtsstaat? Sehen Sie hier eine Gefahr für die bestehenden demokratischen Verhältnisse?

Das lässt sich abstrakt nicht beantworten. Mehr als von den Gesetzen, hängt es davon ab, wie man die Gesetze auslegt und wie man sie anwendet. Wer sich in den Online-Foren österreichischer Medien umschaut, kann hier kaum Optimismus entwickeln. Schwarzmalerei halte ich für nicht gerechtfertigt und daher auch für unklug. Gleichzeitig sollte man nicht verschweigen, dass die österreichischen Verhältnisse so demokratisch nicht sind. Will man das Erreichte bewahren, muss man es nicht nur verteidigen, sondern ausbauen. Mehr Beteiligung der jeweils unmittelbar Betroffenen auf ihre Lebensumstände in Arbeit, Freizeit und in Hinsicht auf das Gemeinde- bzw. Stadtleben. Wenn wir dies nicht vorantreiben und damit der Bevölkerung wieder die Zuversicht vermitteln, dass ihre Stimme Gewicht hat, dann scheint mir eine volkstribunenhaftes Führertum (wie es etwa Strache und Hofer repräsentieren) auch für Österreich nicht unwahrscheinlich.

Wie könnte ein supranationales Staatengebilde wie etwa die EU dazu beitragen, negative Entwicklungen wie Nationalismus, Rechtsextre-mismus, etc. zu verringern? Welche Rolle spielen Nationalstaaten für die Entstehung solcher Phänomene?

Die Probleme sind hausgemacht. Momentan spielen die europäischen Nationalstaaten ein zynisches Spiel: Was schlecht ist, wird der EU zugerechnet, was an möglichem Guten zu erwarten ist, kommt angeblich jeweils nur von zuhause. Diese Externalisierung des eigenen politischen Versagens von den nationalstaatlichen Eliten auf die »EU-Bürokratie« stößt in Zeiten gesellschaftlicher Verunsicherung auf die Zustimmung großer Teile der Bevölkerung. Tatsächlich aber verabreden sich die nationalstaatlichen Eliten vermittels der EU zu genau der Politik, die jeweils in den Mitgliedstaaten dann als schlecht, souveränitätsbeschränkend etc. etc. gebrandmarkt wird. Es sind die nationalstaatlichen politischen Eliten, von denen her eine Änderung der Europapolitik gemacht werden könnte – nur müssen sie dazu in ihren jeweiligen Heimatländern entsprechend in die Pflicht genommen bzw. abgewählt werden.

 

Alfred J. Noll, geb. 1960 in Salzburg. Er studierte Rechtswissenschaft in Salzburg und Wien, danach 1983-1985 Studium der Soziologie am Institut für Höhere Studien (IHS) in Wien (1983 bis 1985). Seit 1992 selbstständiger Rechtsanwalt in Wien, mit den Schwerpunkten Urheber-, Medien-, Kunst- und Restitutionsrecht. 1998 Habilitation für Öffentliches Recht und Rechtslehre. Noll ist Mitglied der Österreichischen Juristenkommission und seit 2004 Mitglied im Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Wien.
Zu seinen wichtigsten Publikationen zählen u.a.: »Sachlichkeit statt Gleichheit? Eine rechtspolitische Studie über Gesetz und Gleichheit vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof« (Wien / New York 1996); »Rechtslagen. Kleines Panoptikum fraglicher Rechtszustände« (Wien 2004); »Österreichisches Verlagsrecht« (Wien 2005); »Praxiskommentar zum Mediengesetz« (3. Aufl., Wien 2012 – mit W. Berka / L. Heindl / Th. Höhne); »Der rechte Werkmeister. Martin Heidegger nach den Schwarzen Heften« (Köln 2016); »John Locke und das Eigentum« (Wien 2016), und der Roman »Kannitz« (Wien 2014).
Noll ist Gründer und (Mit-)Herausgeber der Zeitschrift »Journal für Rechtspolitik« sowie Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Zeitschriften »Medien und Recht« und »Juridikum«. – 2016 wurde ihm der »Österreichische Staatspreis für Kulturpublizistik« verliehen.

Alfred J. Noll (Bild: privat)