Neukonservative Frauenverächter beiderlei Geschlechts, die Queer-Ideologie als Folge einer spätestens in den siebziger Jahren einsetzenden Verirrung des bürgerlichen Geschlechterverhältnisses missverstehen, machen sich darüber lustig, dass Protagonistinnen der Zweiten Frauenbewegung sich bei ihren Protesten mitunter als Hexen verkleideten. Tatsächlich setzten solche Kostümierungen im Vergleich mit dem Auftreten von Frauenrechtlerinnen des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts einen anderen Akzent: Sie wiesen auf das gegenüber der Vorgeschichte des Feminismus veränderte Selbstverständnis der Zweiten Frauenbewegung hin. Deren Anhängerinnen mussten das Frauenwahlrecht, dessen Durchsetzung zu den wichtigsten Zielen der Ersten Frauenbewegung gehört hatte, nicht mehr erkämpfen. Auch wenn sie im Ehe- und Familienrecht benachteiligt blieben (der Rechtstatbestand der Vergewaltigung in der Ehe wurde in Österreich erst 1989, in Deutschland 1997 geschaffen), waren die Voraussetzungen rechtlicher Gleichstellung in den siebziger Jahren weitgehend hergestellt. Durch die Achtundsechziger-Bewegung, die in toto keineswegs frauenfreundlich gewesen ist (man denke an den eher polygamen als promiskuitiven Kommunarden-Alltag), war dennoch ein allgemeines Bewusstsein für die Enge der tradierten Geschlechterrollen geschaffen worden, die in der »nivellierten Mittelstandsgesellschaft« (Helmut Schelsky) vorherrschten. Dass der Zweck der Ehe die sexuelle Reproduktion und nicht der Selbstgenuss der Partner sei, glaubten nicht einmal mehr vorgestrige Spießbürger.

Denkmal für die Opfer der Hexenverfolgung in Manebach/Thüringen (Bild: Giorno2 (CC BY-SA 4.0))
Trotzdem geht die heute wieder beliebte Ansicht, die Zweite Frauenbewegung habe im Grunde nur offene Türen eingerannt und sich in narzisstischer Selbstbeschäftigung erschöpft, an der Sache vorbei. Vielmehr ermöglichten die besseren Ausgangsbedingungen, die die Exponentinnen der Zweiten Frauenbewegung gegenüber ihren Vorgängerinnen vorfanden, einen historisch geschärften Blick, den die Frauenrechtlerinnen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts sich nicht hatten leisten können. Die Fähigkeit zur Unterscheidung zwischen biologischem und sozialem Geschlecht, die Queer-Feministinnen liquidieren wollen, zog im Einzelnen zwar krasse Fehlurteile nach sich (etwa bei der feministischen Kritik der Mode), schuf aber zugleich allererst die Möglichkeit, solche Fehlurteile eben auch zu revidieren und den Blick für die sozialhistorische Präformation des vermeintlich Naturgegebenen zu schärfen. Gleichzeitig konnte man nun, da wichtige Ziele formell erreicht waren, die eigene Historiographie in den Blick nehmen und sich die Frage stellen, weshalb die Geschichte der Frauenemanzipation nicht einfach in der Geschichte allgemeiner bürgerlicher Emanzipation aufgeht, obgleich beide untrennbar miteinander verwoben sind.
Die in den Siebzigern populären Selbstinszenierungen als Hexe waren nicht einfach ein substanzialistischer Kult um vermeintlich typisch weibliche Fähigkeiten, sondern reflektierte Erkenntnisse der verschütteten Frauengeschichte. Nicht zufällig – und nicht nur, weil Frauen im Zuge der Hexenprozesse besonders signifikant Opfer von Gewalt waren – kristallisieren sich an der Beschäftigung mit den Hexenverfolgungen des späten Mittelalters zentrale Erkenntnisabsichten der Zweiten Frauenbewegung. Zum einen war die Geschichtsschreibung der Hexenprozesse und -verbrennungen genuiner Bestandteil einer Erforschung der wahnhaften Aspekte kollektiver Misogynie und der pathisch-projektiven Anteile jeglicher Frauenfeindlichkeit. Zum anderen war sie Teil einer Historiographie der weiblichen Berufe im vorbürgerlichen und bürgerlichen Zeitalter. »Hexe« war nicht nur eine zum Mord anstiftende Diffamierung, sondern bezeichnete in gewisser, historisch zu erschließender Weise auch die Vorform späterer weiblicher Berufe: Die realgeschichtlich von diesen Frauen ausgeübten Tätigkeiten sind Teil der Frühgeschichte der Medizin, der Anästhesie, der Geburtshilfe und Pharmazeutik. Zu den wichtigsten Beiträgen der Frauengeschichts-schreibung seit den siebziger Jahren gehören deshalb neben Studien zum Dienstmädchenberuf (vor allem von Karin Walser) Geschichts-schreibungen der Gynäkologie, der Verhütungsmittel und Frauen-medizin, deren Vorgeschichte ohne die an der Schwelle zur Frühen Neuzeit stattgefundenen Hexenverfolgungen nicht verständlich ist. Dieser Zusammenhang wurde entfaltet in historischen Arbeiten von Silvia Bovenschen (Aus der Zeit der Verzweiflung, 1977), Barbara Duden (Geschichte unter der Haut, 1987, Der Frauenleib als öffentlicher Ort, 1991), Claudia Honegger (Die Hexen der Neuzeit, 1978, und Die Ordnung der Geschlechter, 1991), Anna Bergmann (Die verhütete Sexualität, 1998), aber auch in der 1982 im Konkret-Verlag erschienene Studie
Die Gynäkologen des späteren Männerrechtlers Gerhard Amendt.
Die Autorinnen und Autoren waren unterschiedlich geprägt: durch die Kritischen Theorie (Bovenschen, Amendt), die Foucaultsche Diskurskritik (Duden, Honegger), die Historische Anthropologie (Bergmann) und die Medizinkritik Ivan Illichs (Duden). Gemeinsam war ihnen die mittlerweile wieder anstößige Skepsis gegenüber einem borniert-rationalistischen Fortschritts- und Technikoptimismus, der in Medizin und Naturwissenschaften nichts als Instrumente der Aufklärung sieht. Die selbst im Vergleich mit der volksgemeinschaftlichen Begeisterung für den Nationalsozialismus exzessive Beteiligung von Medizinern und Ärzten an der Planung und Durchführung der Vernichtung der europäischen Juden, die der Historiker Ernst Klee fast im Alleingang dokumentiert hat, war Fortschrittsoptimisten stets Anathema. Während diese sich heutzutage, sei es in ihrer liberalen oder antideutschen Verpup-pungsform, darauf kaprizieren, jegliche Rede von den Hexen-verfolgungen als Vorbote neuzeitlicher Massenver-brechen mit dem Vorwurf der Holocaust-Relativierung abzufertigen, ist die von Bovenschen, Honegger und anderen in den Blick genommene Verflechtung zwischen dem obskurantistisch begründeten Massenmord an Frauen und dem Rationalismus der heraufdämmernden Frühen Neuzeit komplett dem historischen Gedächtnis entrückt. Sich mit ihr zu beschäftigen, gilt bestenfalls als Spezialhobby unverbesserlicher Linker, die immer noch glauben, die Befreiung der Geschlechter sei eine Aufgabe der Zukunft.
Überhaupt sind viele Fragen, die Bovenschen, Honegger und ihre Mitstreiter noch naiv-ergebnisoffen stellten, ad acta gelegt, ohne beantwortet worden zu sein. Dabei waren die Antworten, die diese Historikerinnen entwickelten, keineswegs männerfeindlich oder sonstwie ideologisch. Bovenschen erklärte sich die über instrumentelle Zwecksetzungen hinausschießende Massengewalt der Hexenverfolgungen nicht mit einer diffusen Allianz zwischen Kapitalismus und Misogynie, sondern damit, dass sich bei den Hexenprozessen zwei antagonistische gesellschaftliche Gruppen in Form einer Verbrecherbande (einer Frühform des später von Max Horkheimer und Friedrich Pollock so genannten Rackets) in institutionalisierter Komplizenschaft zusammentaten: die beiden christlichen Kirchen, die im Zuge ihres Machtverlusts darauf angewiesen waren, dass die Institutionen weltlicher Herrschaft ihre Einflusssphäre nicht zu stark begrenzten; und die frühbürgerlichen Wissenschaften, insbesondere die Medizin, die in den als Hexen verfolgten Frauen eine unliebsame Konkurrenz bei der Neukonstitution ärztlicher Tätigkeiten als bürgerliche Berufe sahen. Vor allem aber machte Bovenschen in den mimetischen Fähigkeiten, die die als Hexen verfolgten Frauen praktizierten – in der Fähigkeit zur erkenntnisgeleiteten Identifikation, zur Vermittlung zwischen Sprache und Leib – eine Vernunftform aus, die sich der in der Frühen Neuzeit den Siegeszug antretenden bürgerlichen Vernunft konstitutiv entzog und daher von deren Apologeten als Schatten, als das abgespaltene und beständig wiederkehrende Andere ihrer selbst, immer aufs Neue exorziert werden musste. Die von Bovenschen aufgeworfene Frage, worin sich diese Form pathischer Misogynie und der zur gleichen Zeit in Martin Luthers Hetzschriften durchbrechende moderne Antisemitismus ähneln und worin sie sich unterscheiden, ist in der heutigen Geschichtswissenschaft gleichfalls vergessen. Zu sehr sind deren Vertreter damit beschäftigt, entweder jeglichen historischen Vergleich der Hexenverfolgungen mit den Judenverfolgungen als Relativierung des Antisemitismus abzuweisen, oder aber Misogynie, Antisemitismus, Rassismus, Klassismus etc. pp. als Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu verharmlosen.
Auch die von Duden, Honegger, Bergmann und Amendt gestellte Frage, wie sich Berufs- und Herrschaftsgeschichte in der Gynäkologie und Frauenmedizin verschränken und deren jeweilige historische Erscheinungsform prägen, wird kaum je mehr gestellt. Duden hat in ihren Studien über den Wandel der gynäkologischen Erkenntnis- und Praxisformen von der Frühen Neuzeit bis in die Gegenwart hinein gezeigt, wie die lebensweltliche Verbindung von Schwangerschaft und Selbsterfahrung der Schwangeren im diagnostischen Begriff der »ersten Regung« mehr und mehr durch Instrumente der Diagnose und Planung ersetzt wurde, die sich vom leiblichen Selbstverhältnis der Frauen ablösen. Ebenso wenig wie Bovenschen unterstellt sie einen frauenfeindlichen »männlichen Blick«, sondern macht dem Fortschritt, den zeitgenössische Formen der Geburtshilfe, Schwangerschafts-diagnose und Verhütung bedeutet haben, seine Rechnung auf. Wenn sie Ultraschall, Präimplantationsdiagnostik und verwandte technologische Hilfsangebote für Frauen kritisiert, tut sie dies weniger im Namen einer irgendwie »natürlicheren« Medizin als mit Blick auf die Frage, welche Weisen des Umgangs von Frauen mit ihrem eigenen Körper und dessen biologischen Möglichkeiten durch solche Angebote der Erfahrung entrückt und der Vergessenheit überantwortet werden.
In ähnlicher Weise stellen Amendt und Honegger in ihren Arbeiten die Frage, weshalb von einem bestimmten Zeitpunkt der Entwicklung der Gynäkologie an – seit Mitte des 19. Jahrhunderts – die medizinisch für den Frauenleib Verantwortlichen im Gegensatz zu den Jahrhunderten zuvor fast ausschließlich Männer gewesen sind und welche Folgen diese männliche Verantwortungsübernahme für die Patientinnen hatte – wie sie das medizinische Sprechen und die ärztliche Praxis, aber auch die modernen Humanwissenschaften prägte. (Wie es gekommen ist, dass die Humanwissenschaften des 19. Jahrhundert umso obsessiver vom »Weib« sprachen, je stärker die medizinische Herrschaft über den Frauenleib von Männern monopolisiert wurde, hat Honegger untersucht.) Amendts Buch verdeutlicht retrospektiv, dass es seit den achtziger Jahren nicht zuletzt dank der Zweiten Frauenbewegung in mancher Hinsicht einen tatsächlichen Fortschritt in Richtung »geschlechtersensibler Medizin« gegeben hat: Die entmündigenden, nachgerade asozialen Umgangsformen von Frauenärzten mit ihren Patientinnen, die Grauzonen zwischen ärztlicher Behandlung und sexueller Belästigung und die an Folterinstrumente erinnernden frauenärztlichen Gerätschaften, die er dokumentiert, gehören heute zwar nicht sämtlich, aber überwiegend der Vergangenheit an.
Dass der problematischste Zug der gegenwärtigen Frauengeschichte – sofern es sie überhaupt noch gibt – in der Umdeutung von Widersprüchen zu einer linearen Fortschrittserzählung besteht, zeigt sich an der Fehllektüre eines der wichtigen Bücher zur Geschichte der Hexenverfolgungen: an Gunnar Heinsohns 1985 erschienenem, vielfach wiederaufgelegten Buch Die Vernichtung der weisen Frauen. Dieses gehörte selbst noch in den Zusammenhang der feministischen Deutungen der Hexenprozesse, auf die es polemisch antwortete, worauf sich eine langandauernde Diskussion entspann, an der auch einige der feministischen Historikerinnen teilnahmen. Heinsohn erklärte die massenhafte Ermordung der »weisen Frauen«, darunter speziell Hebammen, Anästhesistinnen und Heilkundlerinnen, mit der Absicht der Kirchen und westlichen Territorialstaaten, die sinkenden Geburtenraten zu heben. Die relative Konstanz der Geburtenraten im Mittelalter sei Folge einer absichtslosen, aber blind-wirksamen Geburtenkontrolle und Familienplanung gewesen, deren Monopol bei den Frauen mit ihrem heilkundlichen Alltagswissen selbst gelegen habe, das ihnen angesichts der demographischen Krise zum Zweck des Selbsterhalt der frühneuzeitlichen Staaten und Institutionen gewaltsam entrissen worden sei.
Bemerkenswert an Heinsohns Überlegungen, deren empirische Triftigkeit angezweifelt wurde, ist ihre Fehlwahrnehmung durch seine Kritiker wie auch Verteidiger. Im Grunde war er sich, bei unterschiedlicher Akzentuierung, mit den Historikerinnen in der Diagnose einer konstitutiven Widersprüchlichkeit der Vernunft- und Fortschrittsgeschichte einig, indem er in den Gewaltexzessen der Hexenverfolgung einen rationalen Grund sah, Wahn und Vernunft also als miteinander verschlungen erkannte. Vorgeworfen wie auch gutgeschrieben wurde ihm aber bis heute stets nur, dass er überhaupt auf den rationalen Aspekt der Hexenverfolgung hinwies, statt sie in toto als Ausbruch gegenaufklärerischer Unvernunft zu verurteilen. Genau in der Einsicht aber, dass auch das moralisch, humanitär und politisch Unerträgliche mit der Vernunft nicht immer unvereinbar, sondern manchmal auch verschwistert ist, war er den Historikerinnen näher als es Leuten lieb ist, die jegliche Vernunft am liebsten als »männlich«, »weiß«, »westlich« oder »imperialistisch« denunziert sähen. Wohl auch, weil sie sich diesem Schema nicht fügen, sind die Hexenverfolgungen heute weitgehend vergessen.